Schornsteinfegermeister
gepr. Gebäudeenergieberater (HwK)
Neudorfer Weg 20
68753 Waghäusel
Tel/Fax.. 07254-76821
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Ab dem 1. Januar 2013 ändert sich das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks in Sankt Augustin weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ab diesem Zeitpunkt für alle Hauseigentümer die Möglichkeit besteht, einen Schornsteinfeger ihrer Wahl zu beauftragen. |
Der Feuerstättenbescheid führt alle Schornsteinfegerarbeiten auf, die an Ihrer Feuerungsanlage durchzuführen sind. Gemeint sind damit z.B. Gas- und Ölheizungsanlagen, Kamin- und Kachelöfen, offene Kamine, Heizungsanlagen für feste Brennstoffe wie Scheitholz, Holzpellets oder Hackschnitzel usw. einschließlich ihrer Abgasanlage. |
Jeder Kauf oder Mietinteressent für eine Wohnung oder ein Haus hat das Recht auf Vorlage eines gültigen Energieausweises durch den Verkäufer oder Vermieter. Ein Energieausweis ist immer dann erforderlich, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft, bzw. neu vermietet wird. |
Steigende Energiepreise sind ein guter Grund für eine vorurteilsfreie Energieberatung. Sie teilen uns Ihre Vorstellungen mit - Wir erstellen für Sie ein Energiekonzept !
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Heizen mit Holz liegt im Trend. Richtig heizen mit Holz. Interessantes von Ihrem Schonsteinfeger.Holz gewinnt auf Grund steigender Energiepreise und der CO2- neutralen Verbrennung immer mehr an Bedeutung. Damit Ihre Holzfeuerung auch wirklich umweltfreundlich ist, beachten Sie bitte folgende Punkte: |
Wasser geht immer den Weg des geringsten Widerstandes – auch der Heizwasserstrom auf dem Weg zu den Heizkörpern und zurück zum Kessel. Ohne hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage kann sich diese Gesetzmäßigkeit vielfältig negativ auswirken. |
Wann kommt der Schornsteinfeger? Einige Haus- und Wohnungsbesitzer können sich ab dem 22. März 2010 auf neue Termine mit ihrem Schornsteinfeger einstellen. Umweltschutzmessungen finden bei bestimmten Öl- und Gasheizungen künftig alle zwei bis drei Jahre statt. Die Sicherheitsbetreuung verbleibt in vielen Haushalten jährlich |
Vielfach nicht bekannt ! Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht obliegt Ihnen als Gebäudeeigentümer die regelmäßige und sachkundige Überprüfung der Hausgasleitung und Dokumentation der Begehung, einmal jährlich. Der Vermieter ist für die Gasleitung auch seines Mieters mitverantwortlich. |